Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGBs) der DR-Coding, Bremer Str 53A, 27739 Riede
Die Folgenden Daten gelten ausserdem auch für die Website https://dr-file.de
Geltungsbereich:
Unsere Lieferungen, Leistungen und Angebote erfolgen ausschließlich aufgrund von Einzelvertragsregelungen und dieser Geschäftsbedingungen.
Einzelvertragsregelungen (insbesondere ein unterfertigter Auftrag zur Durchführung einer Softwareoptimierung) gehen immer den AGB´s vor, dh bei Überschneidungen des geregelten Sachverhaltes
gilt die Einzelvertragsregelung. Die AGB´s gelten für alle künftigen Geschäftsbeziehungen der Vertragsteile, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Spätestens mit der
Entgegennahme der Ware oder Leistung gelten auch diese AGB´s als angenommen. Gegenbestätigungen des Auftraggebers unter Hinweis auf dessen eigenen Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen wird
hiermit ausdrücklich widersprochen. Derartige Bedingungen verpflichten uns auch dann nicht, wenn wir ihnen nach Eingang bei uns nicht nochmals widersprechen.
Vertragsabschluss:
Kaufverträge und sonstige Bestellungen kommen durch Entgegennahme der Willenserklärung des Auftraggebers zustande. Einer schriftlichen Bestätigung
durch uns bedarf es daher nicht. Alle Vereinbarungen, die zwischen dem Auftraggeber und uns zur Ausführung eines Vertrages getroffen werden, sind schriftlich festzuhalten.
Mündliche Vereinbarungen gelten als nicht getroffen. Der Auftrag ermächtigt uns, Unteraufträge zu erteilen sowie Probe- und Überführungsfahrten durchzuführen. Eine Haftung
für aufgrund leichter Fahrlässigkeit verursachte Schäden wird in diesem Zusammenhang ausdrücklich ausgeschlossen. Unsere Angestellten sind nicht befugt, Nebenabreden oder
Zusicherungen zu treffen. Wir schließen alle aufgrund von Anscheins- oder Duldungsvollmachten begründeten Ansprüche gegen uns aus.
Abweichende Bedingungen des Kunden
werden nicht anerkannt, es sei denn, DR-Coding stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
Preis, Preisänderungen:
Sämtliche Preise sind netto zu verstehen. Die Preise schließen Verpackung und Fracht nicht mit ein. Ersatzteile und Zubehör werden von uns nur gegen
Vorauskasse geliefert. Soweit zwischen dem Vertragsabschluss und dem vereinbarten oder tatsächlichen Lieferdatum mehr als 6 Monate liegen, gelten die zur Zeit der Bestellung
bzw. Bereitstellung gültigen Preise.
Entstehen durch technische Mängel des Datenstandes / der Ware vom Kunden besondere Schwierigkeiten, die den vereinbarten oder üblichen Aufwand erhöhen und die bei Abschluss des Vertrages nicht vorhersehbar waren und hat DR-Coding dies nicht zu vertreten, kann ein angemessener Preisaufschlag für Mehraufwand gefordert werden.
Liefer- und Leistungszeiten:
Angekündigte Liefertermine gelten, wenn keine Fixgeschäfte ausdrücklich und schriftlich vereinbart worden sind, als bloß annähernd geschätzt. Wird ein vereinbarter
Liefertermin um mehr als 3 Wochen überschritten, so kann der Auftraggeber schriftlich eine Nachfrist von 3 Wochen setzen und nach ihrem Verstreichen vom Vertrag zurücktreten. Liefer- und
Leistungsverzögerungen aufgrund höhere Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die unsere Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen – hierzu gehören insbesondere Streik, Aussperrung,
behördliche Anordnung usw., auch wenn sie bei Lieferanten eintreten – haben wir auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Wir sind zu Teillieferungen und
Teilleistungen jederzeit berechtigt; Teillieferungen können auch gesondert verrechnet werden.
Übergabe und Gefahrenübergang:
Mit der Übergabe an den Auftraggeber gilt das Werk als
übernommen. Der Auftraggeber erklärt sich durch die Übernahme des Datenstandes / der Ware, mit der daran verrichteten Arbeit einverstanden. Mit der Übergabe geht auch die Gefahr auf den Auftraggeber
über. Der Auftraggeber kommt mit der Annahme im Verzug, wenn er nicht innerhalb einer Woche nach Meldung der Fertigstellung und Aushändigung oder Übersendung der Rechnung den Auftragsgegenstand
abgeholt hat. Bei Annahmeverzug können wir die ortsübliche Aufbewahrungsgebühr verrechnen (für Steuergeräte gelten € 15,00 pro angefangenem Tag als vereinbart). Der Gegenstand kann auch bei Dritten
aufbewahrt werden. Nachgewiesene höhere Kosten und Gefahren der Aufbewahrung oder der damit verbundenen Handlungen gehen immer zu Lasten des Auftraggebers. Dies gilt auch für den zufälligen Untergang
der Sache. Allfällige weitere Verzugsansprüche bleiben unberührt.
Gewährleistung:
Die gesetzliche Gewährleistungsfrist beträgt 2 Jahre und beginnt mit dem Datum der Lieferung oder bei Annahmeverzug
mit der Bestellung und der diesbezüglichen Anzeige. Soweit bei Steuergeräten durch Installation eines Tuningchips oder einer Softwareänderung die vom ursprünglichen Hersteller gewährte Werksgarantie entfällt,
übernehmen wir unsererseits die vorgenannte Garantie nicht. Auf die von uns entwickelte Software bzw. Hardware wird eine Gewährleistung von 12 Monate gewährt.
Produkt:
Alle Angaben wie Leistung, Verbrauch, Geschwindigkeit sind circa Werte, welche unter bzw. überschritten werden können, da das ermittelte Datenmaterial von Referenzfahrzeugen
stammt, welche im Zustand vom Steuergerät des Kunden abweichen können. Eine Haftung ist dadurch ausgeschlossen. Der Kunde erklärt sich durch die Übernahme des Datenstandes mit der daran verrichteten Arbeit
einverstanden.
Tuning Folgen:
Änderungen am Fahrzeug, die einen Eingriff in das vom Pkw-Hersteller serienmäßig gefertigtes System darstellen, werden nur auf schriftlichen Auftrag des Kunden vorgenommen.
Der Auftraggeber wurde darauf hingewiesen, dass durch die Veränderung der Leistungsdaten der Betriebserlaubnis des Fahrzeuges erlischt. Sollte diese Änderung nicht durch ein neuerliches TÜV-Gutachten
wieder zur Betriebserlaubnis führen, hat dieses Fahrzeug keine Zulassung laut StVO und darf nur im Motorsport verwendet werden. Der Auftraggeber ist ausdrücklich über alle, in Verbindung mit der
Leistungssteigerung höhere Beanspruchung des Motors, Turboladers, Getriebe, Achsen, alle beweglichen Teile, usw. und die daraus möglicherweise resultierende kürzer Lebensdauer (als auch Abgasveränderung,
rechtliche Auswirkungen sowie höhere Steuern und Versicherungseinstufungen) von uns unmittelbar vor der Durchführung vollständig und ausführlich informiert worden. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die
Mehrleistung seiner Versicherung zu melden. Für diese Umstände, deren allfällige Folgen, insbesondere für die damit verbundenen Kosten, wird von uns keinerlei Haftung übernommen. Der Auftraggeber nimmt dies
zur Kenntnis und verzichtet uns gegenüber auf die Geltendmachung jedweder Ansprüche aus einem Tuning. Leistungs- und Drehmomentangaben können bis zu +/- 8 % von den Herstellerangaben abweichen, ohne dass dies
irgendeinen Anspruch des Auftragsgebers gegenüber uns begründet, da solche Schwankungsbreiten üblich sind.
Haftung für allfällige Schäden, Folgeschäden bzw. Produkthaftung:
Es wird ausdrücklich darauf
hingewiesen, dass von uns keine Haftung für allfällige Schäden bzw. Folgeschäden (zB Einbauschäden, Motorschäden, Getriebeschäden, Kupplungsschäden, Antriebsschäden, usw.) übernommen wird. Eine Ersatzpflicht nach dem
Produkthaftgesetz oder aus anderen Bestimmungen abgeleitete Haftungsansprüche für Sachschäden am Kfz bzw. sonstige Gegenstände oder Personen, sind ausgeschlossen.
Eigentumsvorbehalt:
Bis zur Erfüllung
aller Forderungen, die uns aus jedem Rechtsgrund gegen den Auftraggeber jetzt oder künftig zustehen, behalten wir uns das Eigentum an den gelieferten Waren vor. Der Auftraggeber darf über die unter Eigentumsvorbehalt
gelieferten Waren nicht verfügen. Bei Zugriff Dritter – insbesondere Gerichtsvollzieher – ist vom Auftraggeber auf die unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren hinzuweisen und sind wir unverzüglich zu benachrichtigen,
damit wir unsere Eigentumsrechte durchsetzen können. Für allfällige mit derartigen Zugriffen verbundene Kosten haftet der Auftraggeber. Bei vertragswidrigem Verhalten des Auftraggebers – insbesondere bei Zahlungsverzug
– sind wir berechtigt, die unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware auf Kosten des Auftraggebers zurückzunehmen. Die Zurücknahme sowie eine Pfändung der unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Ware ist nicht als Rücktritt vom
Vertrag anzusehen, es sei dem, wir entscheiden uns ausdrücklich für einen Rücktritt.
Zahlungsmodalitäten und eigene Ansprüche:
Unsere Mitarbeiter sind nicht zum Inkasso in bar berechtigt. Zahlungen können mit
chuldbefreiender Wirkung nur unmittelbar an uns oder auf ein von uns bekannt gegebenes Bankkonto erfolgen. Rechnungen sind ohne besondere Vereinbarung innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zu zahlen. Rechnungen
über gebrauchte Gegenstände, Reparaturen, Umbauten, Ersatzteile und Zubehör sind sofort zu bezahlen. Wir sind berechtigt, trotz anders lautender Bestimmung des Auftraggebers Zahlungen zunächst auf dessen ältere Schulden
anzurechnen; der Auftraggeber wurde über die Art der erfolgten Verrechnung informiert. Sollten bereits Kosten und Zinsen entstanden sein, so sind wir berechtigt, Zahlungen zunächst auf Kosten, dann auf Zinsen und zuletzt
erst auf die Hauptleistung anzurechnen. Die Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn wir über den Betrag verfügen können. Die Ablehnung von Schecks oder Wechseln behalten wir uns ausdrücklich vor. Die Annahme erfolgt stets
nur zahlungshalber; Diskont- und Wechselspesen gehen zu Lasten des Auftraggebers und sind sofort fällig. Im Falle von Schecks gilt die Zahlung erst dann erfolgt, wenn der Scheck eingelöst wird. Gerät der Auftraggeber in
Annahme- oder Zahlungsverzug, so sind wir berechtigt, Verzugszinsen in der Höhe von 8 % über den jeweiligen Diskontsatz der Österreichischen Nationalbank zu verlangen. Wenn uns Umstände bekannt werden, die die Kreditwürdigkeit
des Auftraggebers in Frage stellen, insbesondere, wenn ein Scheck nicht eingelöst wird oder der Auftraggeber seine Zahlungen einstellt hat, so sind wir berechtigt, die gesamte Restschuld fällig zu stellen. Wir sind in diesem
Fall auch berechtigt, Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen zu verlangen. Bei Annahmeverzug oder Rücktritt des Auftraggebers vom erteilten Auftrag können wir weiters nach unserer Wahl entweder den konkret entstandenen
Schaden nachweisen und diesen oder einen pauschalierten Schadenersatzanspruch in der Höhe von 20% der Auftragssumme gegenüber dem Auftraggeber geltend zu machen. Der Auftraggeber ist zur Aufrechnung, Zurückbehaltung oder
Minderung, auch nach erfolgter Mängelrüge oder Geltendmachung von Gegensprüchen nicht berechtigt.